AGB-Fotoassistenz
1. GELTUNGSBEREICH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen Tobias Goebbels und dem jeweiligen Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorliegenden AGB auch dann, wenn Tobias Goebbels bei Folgegeschäften den Kunden nicht nochmals auf diese hinweist. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Kunden, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch Tobias Goebbels. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Kunden rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn Tobias Goebbels besonders hinweisen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand der AGB sind die folgenden Leistungen, die von Tobias Goebbels angeboten werden:
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Digital Operator: Datenhandling am Set und Überwachung der Digitalen Prozesse während des Fotoshootings.
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Beleuchter (Foto): Eigenständiger Aufbau von Studioblitzen und Leuchten sowie Erarbeitung von Lichtkonzepten in Absprache mit dem Fotografen.
3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
Aufgrund der Bestellung oder Anfrage des Kunden wird Tobias Goebbels dem Kunden unverzüglich ein konkretes Angebot über dessen gewünschte Leistungen erstellen. Erst wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (z.B. Email, Fax, Brief) annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Das konkrete Angebot gilt 7 Tage. Nimmt der Kunde das Angebot nicht bis zum Ablauf der Frist an, stellt die später abgegebene Zustimmung des Kunden wiederum ein Angebot an Tobias Goebbels dar, einen Vertrag zu den konkreten Konditionen abzuschließen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur zustande, wenn Tobias Goebbels dieses Angebot annimmt.
Verlängerungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags auf Wunsch des Kunden sind möglich, soweit Tobias Goebbels die gewünschten Anforderungen erfüllen kann. Über die zusätzlichen Kosten, die auch einen eventuellen Mehraufwand berücksichtigen, wird Tobias Goebbels dem Kunden ein Angebot unterbreiten, dem der Kunde in Textform zustimmen muss.
4. ABSAGE DER FOTOPRODUKTION NACH VERTRAGSSCHLUSS
Teilt der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber Tobias Goebbels mit, dass er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nehmen werde, weil die zugrunde liegende Fotoproduktion nicht stattfindet, oder aufgrund von anderen, außerhalb des Einflussbereichs von Tobias Goebbels liegenden Umständen, so wird Tobias Goebbels von seinen vertraglichen Leistungspflichten frei.
In diesem Fall ist Tobias Goebbels berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu verlangen, abzüglich solcher Kosten, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht entstanden sind.
5. LEISTUNGSUMFANG, KOSTEN
Tobias Goebbels erbringt die vereinbarte Leistung vor, während und nach dem Shooting. Der Inhalt der konkreten Vereinbarung ergibt sich aus dem an den Kunden übermittelten und von diesem akzeptierten individuellen Angebot.
Die Kosten der Nutzung/Inanspruchnahme verstehen sich als Tagespauschale. Dabei sind für Computer- und Fotoequipment 24 Stunden als 1 Tag zugrundezulegen, für den Digital Operator sowie Beleuchter (Foto) wird die Tagespauschale für einen 10-Stunden- Arbeitstag berechnet.
Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, gelten für die Pauschalen die aktuellen Preislisten.
Erfordert das Projekt des Kunden darüber hinausgehende Arbeitszeiten, so sind die pro Tag geleisteten Mehrarbeitszeiten gesondert nach Stundensätzen (Preisliste oder Vereinbarung) zu vergüten. Zur Berechnung der Mehrkosten durch Mehrarbeitszeit wird folgende Staffelung berechnet: 25/25/50/50/100
11. und 12. Stunde: 25% Aufschlag auf den errechneten Stundensatz 13. und 14. Stunde: 50% Aufschlag auf den errechneten Stundensatz ab der 15. Stunde: 100% Aufschlag auf den errechneten Stundensatz.
6. GEWÄHRLEISTUNGSRECHT
Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
7. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS, HAFTUNGSBEGRENZUNG
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Tobias Goebbels sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Tobias Goebbels, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Tobias Goebbels nur, wenn Tobias Goebbels gegen die zur Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Vertragspflichten verstoßen hat. Die Haftung beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der vertraglich geschuldeten Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der vertraglich geschuldeten Leistung typischerweise zu erwarten sind.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle, für die zwingende gesetzliche Regelungen gelten (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch Tobias Goebbels oder für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für unentgeltliche Leistungen von Tobias Goebbels und bei angeforderten Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart waren, wird keine Haftung übernommen.
Tobias Goebbels übernimmt keine Haftung für Datenverlust.
Der Kunde hat während der Fotoproduktion stets im eigenen Interesse für eine häufige und wirksame Datensicherung zu sorgen und diese regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollpflicht des Kunden, ob die Fotoaufnahmen wirksam gesichert sind, gilt auch im Falle des Einsatzes eines Digital Operators.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.